Ahaus
In Ahaus laufen in den nächsten fünf Jahren 1.117 Photovoltaikanlagen aus der EEG-Vergütung. Die nächsten schon 2027.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Anlagen im Register | 2.015 |
| installierte Leistung | 50.241 kW |
| bereits aus der Vergütung | 261 |
| läuft bis 2031 aus | 1.117 |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Postleitzahl | 48683 |
| Gemeindeschlüssel | 05554004 |
Auslaufjahre in Ahaus
Gemeinden in der Nähe
- Heek — 441 laufen bis 2031 aus
- Gronau — 757 laufen bis 2031 aus
- Stadtlohn — 697 laufen bis 2031 aus
- Legden — 232 laufen bis 2031 aus
- Vreden — 864 laufen bis 2031 aus
- Schöppingen — 228 laufen bis 2031 aus
- Metelen — 191 laufen bis 2031 aus
- Gescher — 498 laufen bis 2031 aus
Was nach zwanzig Jahren möglich ist
Die Anlage ist nicht am Ende — die Vergütung ist es. Eine Photovoltaikanlage hält deutlich länger als zwanzig Jahre; sie verliert nur ihre feste Einspeisevergütung. Vier Wege stehen offen:
- Weiter einspeisen. Der Gesetzgeber hat eine Anschlussregelung vorgesehen; was sie im Einzelfall bringt, sagt der Netzbetreiber. Sie ist deutlich niedriger als die alte Vergütung — deshalb lohnt sich fast immer der zweite Weg.
- Eigenverbrauch erhöhen. Wer den eigenen Strom selbst nutzt statt ihn einzuspeisen, spart den Bezugspreis — und der liegt um ein Vielfaches über dem, was die Einspeisung nach zwanzig Jahren noch bringt. Speicher, Wärmepumpe und Elektroauto sind die drei Hebel des Eigenverbrauchs; sie machen aus einer auslaufenden Anlage eine, die wieder rechnet.
- Direktvermarktung. Für größere Anlagen: der Strom wird an der Börse verkauft statt vergütet.
- Erneuern. Module von 2005 leisten auf derselben Fläche einen Bruchteil dessen, was heutige leisten. Wo das Dach ohnehin ansteht, ist der Austausch die naheliegende Antwort.
Welcher Weg sich rechnet, hängt vom Stromverbrauch im Haus, vom Zustand der Anlage und vom Dach ab. Wir nennen dazu keine Zahlen: es gibt keine belegbare Marktspanne, die für Ihre Anlage gälte.
Das Auslaufdatum steht in keinem Register: es ergibt sich aus dem im Marktstammdatenregister eingetragenen Inbetriebnahmedatum plus zwanzig Jahren. Es ist eine Rechnung, keine amtliche Angabe. Was nach dem Auslaufen an die Stelle der Vergütung tritt, sagt Ihnen Ihr Netzbetreiber — wir nennen dazu keine Beträge.
Unabhängiges Verzeichnis — kein Geschäftsverhältnis mit diesem Betrieb. Wir fragen für dich Speicher, Wärmepumpe oder Modultausch bei diesem und weiteren Betrieben in der Nähe an. Ob und wann ein Kontakt zustande kommt, entscheidet der Betrieb.
Wer hier steht, zahlt nicht für diesen Eintrag — Aufnahme und Reihenfolge folgen allein dem amtlichen Register und sind nicht käuflich. Eintrag korrigieren oder löschen lassen (Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO).
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